Kommission
KfU ist die Kurzform von Kommission für Unfallverhütung.
Das ist eine Kommission in Liechtenstein.
Sie hat einen ähnlichen Auftrag wie die BfU.
BfU bedeutet: Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Das ist eine Stelle in der Schweiz.
Zu den Aufgaben der kfU gehört:
- Verkehrsprävention
- Der Regierung Fragen zur Verkehrssicherheit beantworten
- Die Regierung beim Thema Verkehrssicherheit, Verhütung von Unfällen und Verkehrserziehung zu beraten
- Verkehrsschulung
- Finanzielle Unterstützung der Bevölkerung
Verkehrsprävention ist eine Hauptaufgabe.
Verkehrsprävention bedeutet:
Unfälle verhindern,
bevor sie passieren.
Die KfU arbeitet meistens mit der Landespolizei zusammen.
Sie machen viele Kampagnen und Projekte.
Manchmal in der Öffentlichkeit.
Manchmal auch zusammen mit Organisationen oder Vereinen.
Bei der Verkehrsschulung werden
junge Radfahrer und Radfahrerinnen auf den Strassenverkehr vorbereitet.
Das passiert zum Beispiel:
in der Verkehrsschulungsanlage Schellenberg.
Finanzielle Unterstützung
Die KfU unterstützt die Bewohner Liechtensteins bei
verschiedenen Sicherheitsangelegenheiten finanziell.
Zum Beispiel:
Sie übernimmt einen Teil der Kosten
beim Kauf eines Velohelms.
Oder zahlt einen Teil des Fahrsicherheits-Trainings.
Finanzierung der Massnahmen zur Unfallverhütung
Alle Halter von Motorfahrzeugen
müssen jedes Jahr einen Beitrag bezahlen.
Der Beitrag wird für die Unfallverhütung im Strassenverkehr eingesetzt.
Und für die Verkehrserziehung.
Der Beitrag wird zusammen mit dem Versicherungsbeitrag verrechnet.
Zusammensetzung
Die Kommission für Unfallverhütung im Strassenverkehr besteht aus 7 Personen.
Der Präsident ist: Gino Blumenthal, Chef der Sicherheits- und Verkehrspolizei.
Der Präsident und die Mitglieder der Kommission
werden von der Regierung gewählt.
Eine Amtszeit dauert 4 Jahre.
Peter Saler (Samariterverband)
Paul Vogt (Verkehrsclub Liechtenstein)
Heinz Felder (Automobil Club Liechtenstein und Auto-Motorrad-Touringclub Fürstentum Liechtenstein)
Gino Blumenthal (Landespolizei)
René Kaufmann (Amt für Hochbau und Raumplanung)
Donat P. Marxer (Liechtensteiner Versicherungsverband)
Mandatsdauer: Januar 2022 bis Dezember 2025
Rechtsgrundlage:
Art. 7 des Gesetzes über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr, LGBl. 1977 Nr. 3 (LR 741.81)