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Kommission für Unfallverhütung (KfU)
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
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Trendfahrzeuge / Fäg

Trottinett, Skateboard und Co.

Sie sind praktisch und halten fit: Trottinett, Skateboard und Co. gehören heute fest zum Alltag. Auch wenn damit nicht allzu viele schlimme Unfälle passieren – mit folgenden Tipps kommen Sie noch sicherer ans Ziel.

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 Viele unterschiedliche Fahrzeugtypen
Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards, Trottinette oder Kindervelos – der Fuhrpark der Schweizerinnen und Schweizer ist den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden. In der Fachwelt heissen sie «fahrzeugähnliche Geräte», kurz «fäG». Ein fäG ist ein mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das durch die eigene Körperkraft angetrieben wird. Von vielen fäG gibt es mittlerweile auch Versionen, die mit einem Elektromotor laufen.

Unfallgeschehen
Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz mit solchen Fahrzeugen 40 Personen schwer und zwei Personen verlieren ihr Leben. Die meisten Unfallopfer sind unter 15 Jahre alt. Der Unfall ist in zwei von drei Fällen selbstverschuldet.

 

Wo darf man damit fahren?
Hier sind fahrzeugähnliche Geräte erlaubt:

  • Verkehrsarme Nebenstrasse ohne Trottoir, Fuss- und Radweg (Photo: Karen Schmid)
  • Radweg (nur als Verkehrsmittel) ()
  • Trottoir
  • Fussweg
  • Fussgängerzone 
  • Begegnungszone

 

Hier sind fahrzeugähnliche Geräte verboten:

  • Hauptstrasse
  • Fussgängerverbot
  • Verbotszone für fahrzeugähnliche Geräte
     

(Quelle: bfu – Beratungstelle für Unfallverhütung)

 

Titelbild_Broschüre.jpg

 

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