kfu_logo.svg

  • Verkehrskampagnen
    • Alkohol am Steuer
    • Kampagne gegen Gurtmuffel
    • „Ich beschütze Dich – Dein Velohelm“
    • Schulanfang + Strassenverkehr = Achtung Kinder
    • Ablenkung - #streetfluencer
    • Mach dich sichtbar im Strassenverkehr
    • Lass dich nicht abschiessen
    • Blickkontakt schafft Klarheit
    • Sicher unterwegs mit dem Zweirad
  • Kommission
  • Aktivitäten
    • Aus- und Weiterbildungen
    • Vorträge
    • Organisationen und Verbände
  • Informationen
    • Helmaktion
    • Fahrsicherheitstraining
    • Velofahren - Sicher im Sattel
    • E-Bike
    • Trendfahrzeuge / Fäg
    • Kindersitze / Gurten
    • Kreisverkehr
    • Sicher auf dem Schulweg
    • Jahresberichte Landespolizei (Verkehr)
  • Kontakt
  • Links
  • Downloads
  • Verkehrskampagnen
    • Alkohol am Steuer
    • Kampagne gegen Gurtmuffel
    • „Ich beschütze Dich – Dein Velohelm“
    • Schulanfang + Strassenverkehr = Achtung Kinder
    • Ablenkung - #streetfluencer
    • Mach dich sichtbar im Strassenverkehr
    • Lass dich nicht abschiessen
    • Blickkontakt schafft Klarheit
    • Sicher unterwegs mit dem Zweirad
  • Kommission
  • Aktivitäten
    • Aus- und Weiterbildungen
    • Vorträge
    • Organisationen und Verbände
  • Informationen
    • Helmaktion
    • Fahrsicherheitstraining
    • Velofahren - Sicher im Sattel
    • E-Bike
    • Trendfahrzeuge / Fäg
    • Kindersitze / Gurten
    • Kreisverkehr
    • Sicher auf dem Schulweg
    • Jahresberichte Landespolizei (Verkehr)
  • Kontakt
  • Links
  • Downloads
Leichte Sprache: aktiviert

Kommission für Unfallverhütung (KfU)
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 71 11, kfu(at)landespolizei.li

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit

Kindersitze / Gurten

Informationen in Kürze

Es gibt viele Regeln für Kindersitze.

Haben Sie Fragen oder Unklarheiten?

Dann Fragen Sie nach!

 

Die Regeln für Kindersitze sind in Liechtenstein anders als in der Schweiz.

In Liechtenstein gilt:

Diese Kinder müssen im Kindersitz sitzen:

  • jünger als 14 Jahre oder
  • kleiner als 150 cm
     

Der Kindersitz kann auf dem Beifahrersitz festgemacht werden.

Es wird aber empfohlen, den Kindersitz auf der Rückbank zu befestigen.

Da ist es am sichersten.

Wird ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz festgemacht?

Dann muss der Front-Airbag abgeschaltet werden.

Hier muss man die Bedienungsanleitung vom Kindersitz beachten.

 

Es gibt Fahrzeuge,

die keine Sicherheitssysteme haben.

Zum Beispiel ganz alte Autos (Oldtimer).

Hier dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht mitfahren.

Ist das Kind älter als 3 Jahre und grösser als 150cm?

Dann darf es auf dem Vordersitz mitfahren.

 

Gewicht und Grösse entscheidend

Auf dem Kindersitz muss ein Prüfzeichen vorhanden sein.

Diese Prüfzeichen sind entweder auf das Gewicht abgestimmt,

oder auf die Körpergrösse.

Kindersitze ohne dieses Prüfzeichen dürfen nicht verwendet werden.

So sehen die Prüfzeichen aus:

​​​​​​​

Diesen Text in regulärer Sprache anzeigen

Bitte beachten Sie bei den Kindersitzen die Vorgaben in der Bedienungsanleitung.

 

Die Prüfzeichen sagen ob der Kindersitz zugelassen ist.

Es sagt aber nicht:

Ist der Kindersitz sicher?

 

 Cover_Flyer_Kindersitz_2019_ENDEND-1.jpg         Cover_Präventionsflyer_Gurten_A5_formatierung-1.jpg

Diesen Text in regulärer Sprache anzeigen

  • Informationen
  • Helmaktion
  • Fahrsicherheitstraining
  • Velofahren - Sicher im Sattel
  • E-Bike
  • Trendfahrzeuge / Fäg
  • Kindersitze / Gurten
  • Kreisverkehr
  • Sicher auf dem Schulweg
  • Jahresberichte Landespolizei (Verkehr)
Leichte Sprache: aktiviert

Kommission für Unfallverhütung (KfU)
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 71 11, kfu(at)landespolizei.li

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit